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House of Correction - § Gesetze zur Selbstanzeige §


§1 Diebstahl von physischem oder geistigem Eigentum, wenn das männliche Objekt sich unter Sklavenherrschaft oder sonst wie in Eigentumsverhältnissen befindet im besonderen

- §1a Diebstahl im allgemeinen
- §1b Diebstahl im besonderen von ihm anvertrauten Dingen


§2 Der Lust-Paragraph – strengstens verboten ist:

- §2a das Anstarren von jeglicher weiblichen Herrschaft, selbst wenn diese sich nackt im selben Raum befindet

- §2b Kontaktaufnahme zu weiblichem Personal der Herrschaft zur Anbahnung von sexuellen Handlungen oder gar Flucht

- §2c das Anfertigen von Fotos/Videos auf Papier oder Digital von jeglichen weiblichen Herrschaften

- §2d das Aneignen von auf dem Schwarzmarkt erhältlichen Fetischen zur Selbsterregung wie Kleidung, Schuhe, BDSM-Spielzeug (dies obliegt einzig und allein der weiblichen Herrschaft und wird zur Wahrheitsfindung bei einem Verhör, Kontrolle oder Gefügigmachung von ihr genutzt

- §2e das Versuchen, den Keuschheitsgurt abzulegen oder diesen an seiner Bestimmung durch Defekt zu hindern

- §2f das in Anspruch nehmen von sexuellen Dienstleistungen wie Prostitution, Table Dance, Lap Dance, sexuelle Massagen, Video-oder Telefonsex, Fernerziehung durch eine andere Herrin via Email

- §2g der Verstoß gegen das Masturbationsverbot - potenziert durch die Häufung in Summe als Strafe


§3 Der Besitz-Paragraph – strengstens verboten ist:

- §3a Pornographie in Bild und Ton

- §3b Geld, Gold oder andere Werteinheiten (wie z.B. Schmuck, Immobilien, Ländereien, Autos)

- §3c der Besitz sämtlicher Genussmittel wie Alkohol, Zigaretten oder Drogen

- §3d der Besitz von digitalen Kommunikationsmitteln

 

§4 Der Gedanken-Paragraph - verboten ist es:

- §4a jegliche Freiheitsgedanken zu haben

- §4b diese laut zu äußern

- §4c zu publizieren oder anderweitig zu verbreiten

- §4d andere männliche Objekte damit beeinflussen zu wollen


§5 Ungebührliches Verhalten:

- §5a Tür nicht aufhalten

- §5b Parkplatz nicht frei halten, frei machen oder gar weg nehmen

- §5c nicht gebührend grüßen

- §5d einen von einer weiblichen Herrschaft geäusserten Wunsch nicht erfüllen

- §5f Chauvinismus!!!


§6 Verstöße gegen bereits ergangene Gerichtsurteile - Wiederholungstäter:

- §6a Keuschheit – hierzu wird die Häufigkeit und Art der Verstöße peinlichst genau notiert!

- §6b Sprechverbot

- Verstöße gegen §1 bis §6

 

§ 7 Bestechung und Bestechungsversuche jeglicher Art:
 
- §7a Bestechung der Gefängniswache für verbesserte Unterbringung, Straferlass oder gar Fluchtversuche bei bereits erfolgter Inhaftierung

- §7b Bestechung der Gefängniswache oder weiblichen Herrschaft im Vorfeld einer Haftstrafe um diese zu vermeiden, zu verkürzen oder abzumildern. Hier gelten Geschenke und Bargeld gleichermaßen!

- §7c Bestechung von anderen Häftlingen die sich zum Beispiel im offenen Vollzug befinden oder sich langjährig Vergünstigungen verdient haben.

Auch hier steht einzig die eigene Vorteilnahme im Vordergrund und wird wie in §7a und §7b strengstens bestraft

 

 

 

Das Regelwerk wird immer weiter ausgebaut.

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